
Das 23. Gesamtpolnische Festival des Autorenlieds
OPPA 2005
Allgemeine Informationen
1. Ziel des Polnischen Festivals des Autorenlieds – OPPA - ist die Förderung, Entwicklung und Popularisierung des Schaffens von Autoren-Komponisten-Darstellern.
2. Veranstalter von OPPA ist die Vereinigung für Literatur und Musik „Ballada”.
3. OPPA besteht aus einem Wettbewerb sowie Konzerten ausser Wettbewerb und begleitenden Veranstaltungen.
1. Im Wettbewerb können nur Personen teilnehmen, die zugleich Autoren, Komponisten und Darsteller von angemeldeten Liedern sind.
1.1. Als „Darsteller” eines Lieds ist die Person anzusehen, die es singt (im Falle von einem Ensemble: die es mit leitender Stimme und nicht z.B. als Chorist/-in singt).
1.2. Die sog. Miturheberschaft (d.h. eine Situation, wenn es mehrere Autoren und/oder Komponisten eines Lieds gibt) ist nicht zulässig.
1.3. Am Wettbewerb nimmt immer nur eine Person und nicht eine Gruppe teil. Ist diese Person Mitglied eines Ensembles, mit dem sie im Wettbewerb auftritt, darf bei ihrem Namen auch der Namen des Ensembles erwähnt werden.
2. Die Wettbewerbsanmeldung soll folgende Bestandteile enthalten:
2.1. Vorname, Name, Anschrift, Telefon-Nr. (ggf. Telefax, Email) des Kandidaten;
2.2. Im Falle eines Begleitensembles – dessen Zusammensetzung, unter Angabe von Vornamen, Namen und Instrumenten;
2.3. Texte von fünf anzumeldenden Liedern im Typoskript bzw. Komputerdruck, im Format A-4, in 5 Sets (jedes Set soll sämtliche anzumeldende Lieder enthalten); durch ausländische Kandidaten sind neben Originaltexten auch deren philologische Übersetzungen ins Polnische anzuschliessen;
2.4. Eine Tonbandkassette mit Arbeitsaufnahmen der o.g. Lieder;
2.5. Eine Information über bisherige Kunstleistungen des Kandidaten;
2.6. Eine Information über Bedürfnisse hinsichtlich der Beschallung des Auftritts;
3. Die Anmeldungen sind an die in der Fusszeile dieses Reglements angegebene Anschrift zuzusenden. Die Korrespondenzsprachen sind: Polnisch, Englisch, Russisch und Französisch.
4. Die Anmeldefrist läuft am 30. October 2005 ab. In Ausnahmefällen können die Veranstalter die Frist verlängern.
5. Weder Kassetten noch Texte sind durch Veranstalter an die Kandidaten zurückzugeben.
6. Der Inhalt des Reglements sowie die Zusammensetzung des Kunstrates von OPPA werden durch Vorstand des Vereins „Ballada” festgelegt.
7. Der Wettbewerb besteht aus drei folgenden Etappen:
- Befähigung, auf einer Bewertung der zugeschickten Anmeldungen durch den Kunstrat von OPPA beruhend;
- Halbfinale, auf einer Bewertung der Bühnendarstellung vor dem Publikum durch den Kunstrat von OPPA beruhend;
- Finale, auf einer Bewertung der Bühnendarstellung vor dem Publikum durch die Jury von OPPA beruhend.
8. Informationen über die Resultate der Befähigung werden den Kandidaten telefonisch erteilt und brieflich bestätigt.
9. Ausländische Kandidaten werden qualifiziert (oder nicht) zum Finale ausschliesslich aufgrund zugeschickter Tonaufnahmen.
10. Vor dem Beitritt zum Halbfinale hat der Teilnehmer eine Einschreibegebühr i.H.v. PLN 50,- an die Kasse des Vereins „Ballada” zu entrichten.
11. Ein Teilnehmer präsentiert im Halbfinale zwei Lieder.
12. Der Kunstrat von OPPA bewertet das Literatur-, Musik- und Darstellungsniveau von präsentierten Werken, wobei die Individualität des Künstlers bevorzugt wird. Die Entscheidungen des Kunstrates sind unwiderruflich (und unanfechtbar) und bedürfen keiner Begründung.
13. Über die Resultate des Halbfinales und die Zulassung zum Finale des Wettbewerbs werden die Teilnehmer durch den Kunstrat von OPPA direkt nach dessen Sitzung am letzten Tage der Halbfinale-Anhörungen benachrichtigt.
14. Dem Kunstrat von OPPA steht das Recht zu, aufgrund der Kenntnis des Schaffens eines Künstlers ihn direkt zum Halbfinale bzw. Finale von OPPA, ohne Teilnahme an vorangehenden Etappen, einzuladen.
15. Die Jury von OPPA ist durch den Festivaldirektor nach Meinungseinholung des Kunstrates zu berufen.
16. Jeder Teilnehmer des Finales ist verpflichtet, fünf Autorenlieder vorzubereiten, von denen zwei im Konzert „Grand Finale”, und drei übrige - im Falle des Preisgewinns – im Konzert „Die Goldene Fünf” darzustellen sind. Die Jury wählt einen der Sieger zum Träger des Hauptpreises von OPPA – des Jonasz-Kofta-Preises.
17. Die Laureaten der „Goldenen Fünf” präsentieren dann beim Galakonzert je eines seiner Liede.
18. Die Teilnehmer des Finales des OPPA-Wettbewerb erteilen den Veranstaltern gebührenlos das Recht auf Radio- und Fernsehaufnahme sowie auf Verbreitung der innerhalb der Konzerte von OPPA präsentierten Lieder.
19. Die Veranstalter gewährleisten den Finaleteilnehmern, inkl. Ensembles bis zu sechs Personen, die Unterkunft. Die Reisekosten sind durch die Teilnehmer selbst zu decken.
20. Die Finaleteilnehmer haben das gebührenfreie Eintrittsrecht in alle Konzerte im Rahmen von OPPA.
21. Die Auslegung dieses Reglements steht ausschliesslich den Veranstaltern von OPPA zu.
ORGANISATIONSBÜRO – OPPA 2005
ul. £owicka 21, PL 02502 Warszawa
Tel.: +48 22 8455062, +48 22 6460922
Tel./Fax: +48 22 8455675
e-mail: oppa@ballada.pl